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fair! - Mediation Innsbruck - Die Kosten der Ausbildung zum:zur  Mediator:in

Kosten und Förderungen

 

Die gesamte Ausbildung „Eingetragene:r Mediator:in“ kostet – bei Förderung durch das Land Tirol – Euro 3.375,00 (ohne diese Förderung Euro 6.750,00).

Die Ausbildung zum:zur Konfliktcoach:in kostet – bei Förderung durch das Land Tirol – Euro 2.373,00 (ohne diese Förderung Euro 3.390,00).

„Mediation Professionalisierung“  kostet - bei Förderung durch das Land Tirol als Aufbauteil Euro 1.695,00 (ohne diese Förderung Euro 3.390,00).

Die Kosten verstehen sich inklusive Skripten, einem Lehrbuch und den Inhalten Selbsterfahrung und Supervision. Die genannten Förderbeträge des Landes Tirol – Bildungsgeld update - sind Maximalbeträge und können einkommensabhängig variieren.

Förderung

Die Kurskosten werden bis zu 50% vom Land Tirol gefördert.

Bildungsgeld–update des Landes Tirol

 

Das Land Tirol fördert die Ausbildung zum:zur Konfliktcoach:in mit bis zu 30% und die Ausbildung „Eingetragene:r Mediator:in“ mit bis zu 30% der Kurskosten als Basisförderung sowie mit bis zu 20% der Kurskosten als Bildungsbonus für die positiv abgelegte Schlussprüfung. Der maximale Förderbetrag pro Person beträgt für den Zeitraum 01.01.2025 bis 31.12.2029  Euro 50 %  der Kurskosten bzw. ist mit Euro 3.500,00 gedeckelt.

Mehr unter www.bildungsinfo-tirol.at

Bonus für Student:innen

 

Für Student:innen ist jedenfalls eine Ermäßigung der Kursgebühr vorgesehen. Diese kann kombiniert mit dem Tiroler Bildungsgeld-update bis zu -55% betragen.

AMS: Qualifizierungsförderung für Beschäftigte

 

Es besteht die Möglichkeit, bis zu 50% der Kurskosten vom Arbeitsmarktservice Tirol (AMS) refundiert zu erhalten, wenn der:die Dienstgeber:in die Kosten übernimmt. Dieser Antrag auf Qualifizierungsförderung für Beschäftigte gem. § 34 (2) Arbeitsmarktservicegesetz ist vor Ausbildungsbeginn beim AMS zu stellen (vorbehaltlich entsprechende Fördermittel).

Steuerausgleich und steuerliche Absetzbarkeit

 

Ausbildungskosten inkl. Fahrtkosten können in der Arbeitnehmer:innenveranlagung bzw. Einkommenssteuererklärung als Bildungsausgaben geltend gemacht werden.