fair! - Mediation Innsbruck - Lehrverhältnis
Der Gesetzgeber ermöglicht eine außerordentliche Auflösung von Lehrverhältnissen zum Ende des ersten und zweiten Lehrjahres. Davor muss ein Mediationsverfahren stattfinden. In die Mediation sind der Lehrberechtigte, der Lehrling, bei dessen Minderjährigkeit auch der gesetzliche Vertreter und auf Verlangen des Lehrlings auch eine Person seines Vertrauens einzubeziehen. Zweck der Mediation ist es, die Situation für die Beteiligten nachvollziehbar darzustellen und zu erörtern, ob und unter welchen Voraussetzungen eine Fortsetzung des Lehrverhältnisses möglich ist.
In der Praxis wird nach der Beauftragung einer Mediatorin/eines Mediators in Einzelgesprächen mit dem Lehrberechtigten und dem Lehrling die Problemlage mit allen Konsequenzen erörtert. Im darauf folgenden gemeinsamen Gespräch mit allen Beteiligten werden die Positionen und Interessen herausgearbeitet und mögliche Lösungen aufgezeigt. Beendet ist das Verfahren, wenn entweder Bereitschaft des Lehrberechtigten zur Fortsetzung des Lehrverhältnisses erfolgt oder durch die Erklärung des Lehrlings, nicht weiter auf der Fortsetzung des Lehrverhältnisses zu bestehen.
Durch Beiziehung von neutralen MediatorInnen, die speziell für diese komplexe Materie ausgebildet sind, können Missverständnisse und Kommunikationsprobleme zwischen Lehrberechtigten und Lehrlingen ausgeräumt und dadurch entweder die erfolgreiche Fortführung der Ausbildung gewährleistet, oder – bei Auflösung – wichtige Lernschritte in die neue Lehrsituation mitgenommen werden.
Die Vorteile für Lehrberechtigte sind:
- Es gibt die Chance für eine vorzeitige Auflösung eines unbefriedigenden Lehrverhältnisses. Man ist nicht zwangsläufig für die komplette Dauer des Lehrvertrages aneinander gebunden.
- Vorübergehende Probleme mit Lehrlingen (meist ausgelöst durch typische Pubertätskrisen) können durch die professionelle Bearbeitung seitens der MediatorInnen gelöst werden und die bisherige Investition in den Lehrling bleibt erhalten.
- Klare, konfliktfreie Strukturen durch die Rechtssicherheit nach einer Mediation gegenüber bisher praktizierten, streitigen Verfahren.
- Lernschritte aus dem Verfahren können in zukünftige Lehrverhältnisse transferiert werden und erzeugen ein konfliktfreies Arbeits- und Ausbildungsklima.
- Die Kosten für das Mediationsverfahren sind vom Unternehmen zu tragen, allerdings sind sie abschätzbar und wesentlich günstiger als Kosten aus strittigen Verfahren.
Infoblatt für Lehrlingsmediation
Die Vorteile für Lehrlinge sind:
- Klarheit über tatsächliche Ursachen einer Auflösung. Somit hat der Lehrling eine bessere Startchance in zukünftigen Ausbildungsverhältnissen (und zukünftige Lehrberechtigte die Chance auf einen „gereifteren“ Lehrling).
- Fortführung der gewünschten Ausbildung im Betrieb oder – bei Auflösung unter Zuhilfenahme der begleitenden Maßnahmen – in einem überbetrieblichen Ausbildungsverhältnis.
- Die außerordentliche Auflösung und die vorgeschaltete Mediation sind an bestimmte Fristen gebunden.